Niederländisches Bankenauskuftsrecht


31 januari 2009

Vraag nummer: 12361  (oude nummer: 12226)

Sorry, die erste E-mail hat eine falsche Adresse. Richtig: travymen@gmx.de

Sehr geehrte Damen und Herren, leider beherrsche ich, obwohl ich die niederländische Nationalität besitze, die niederländische Sprache nicht so gut, dass ich mich schriftlich ausreichend ausdrücken kann.
Meine Frage:
Eine niederländische Bank verweigert mir
Informationen über die früheren Bankkonten meiner im Juli 2007 verstorbenen Mutter und meiner im Januar 2007 verstorbenen Tante zu geben.

Mein Bruder besaß die Generalvollmacht über die finanziellen Angelegenheiten meiner Mutter und die gesetzliche Betreuung für die finanziellen Angelegenheiten meiner Tante.
Beide sind, wie ich sicher weiß, nie persönlich bei der Bank erschienen
Die Konten wurden bereits vor dem Tode beider aufgelöst.

Bei der Beantragung der Kontoeinsicht habe ich als Legitimation alle Kriterien (Erbscheine, Ausweis) erfüllt.
Ich bin sogar persönlich (700 Kilometer Distanz) bei der Verwaltung der Bank vorstellig
gewesen und habe mein Anliegen vorgetragen.
Zunächst (Stand November 2008) hieß es seitens der Bank, dass nur
Kontoauszüge, die zum Todeszeitpunkt oder später vorliegen herausgegeben werden könnten.
Dann (etwa drei Wochen später) sollten
die Informationen nur mit Zustimmung aller Erbberechtigten zur Verfügung
gestellt werden können.
Nach der persönlichen Vorstellung stellte man mir in Aussicht, die Kontoauszüge doch zur Verfügung zu stellen.
Jetzt wiederum teilt die Bank mir mit, dass sie die Informationen verweigere und dies den gesetzlichen Bestimmungen entspreche.

Jetzt wird die Kontonummer meiner verstorbenen Tante, obwohl sie bei der Bank namentlich als Kontoinhaberin registriert ist, benötigt, um die Auszüge zu finden.

Bei deutschen Banken habe ich mit derselben Legitimation (Erbscheine und Ausweis) die
Kontoauszüge auch ohne Kenntnis der Nummer innerhalb von wenigen Tagen erhalten.
Dabei stellte sich heraus, dass mein Bruder nachweislich mit Hilfe seiner Vollmachten Geld für sich abgehoben hat.
Daher habe ich ein, denke ich, verständliches Interesse zu erfahren, welche Bewegungen auf den niederländischen Konten getätigt wurden.

Steht mirvor diesem Hintergrund kein Recht auf Auskunft zu?
Was kann ich tun?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Herr X

Antwoord:

Sehr geerhter Herr,

Meistens braucht ein Bank ein Verklaring van Erfrecht (Erbscheinvertrag??) hergestellt durch ein Notar. In der erklarung steht welchen person/personen informationen als Erbe/volmachthaber bekommen konnen. Ein volmacht verstrekt warend das Leben, verliest sien wirkung durch Tod des vermachtverstrekker.

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